Andrea Drude Steuerberaterin
Ihr Steuerbüro in Dresden
Andrea Drude Steuerberaterin
Ihr Steuerbüro in Dresden
Internationales Steuerrecht
Sie sind in Deutschland ansässig und haben ausländische Einkünfte (unbeschränkte deutsche Steuerpflicht) oder Sie sind im Ausland ansässig und haben deutsche Einkünfte (beschränkte deutsche Steuerpflicht), dann berät die Steuerberaterin Sie gern und erstellt für Sie die deutsche Einkommensteuererklärung.
Wenn Sie im Ausland ansässig sind und in Deutschland ein Unternehmen gründen möchten, steht die Steuerberaterin Ihnen gern beratend zur Seite und gibt Ihnen eine To-Do-Liste an die Hand, in der sie Ihnen die Einzelschritte auflistet und nähere Erläuterungen dazu gibt. Falls nötig begleitet das Steuerbüro Sie bei den einzelnen Schritten von der Idee bis zur Realisierung Ihres Vorhabens teilweise in Zusammenarbeit mit Notaren.
Die Steuerberaterin fertigt zusammen mit ihrem Team für Ihre deutsche Betriebsstätte oder Ihr eigenständiges Tochterunternehmen in Deutschland gern die laufende Buchführung, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen, sowie ggf. Jahresabschluss und Steuererklärungen nach deutschem Recht. Ggf. zu berücksichtigende Verrechnungspreise müssen wie gegenüber einem fremden Dritten gestaltet werden.
Leistungen
- Anfertigen der deutschen Steuererklärungen für Arbeitnehmer und andere Privatpersonen mit Wohnsitz oder dem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland (sog. Steuerinländer) und ausländischen Einkünften
- Erstellen der deutschen Steuererklärungen für Arbeitnehmer und andere Privatpersonen mit Wohnsitz oder dem gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland (sog. Steuerausländer) und steuerpflichtigen Einkünften in Deutschland: beschränkt Steuerpflichtige oder Grenzgänger.
- Beratung zur Gründung von Unternehmen in Deutschland durch ausländische Privatleute und ausländischer Unternehmen hinsichtlich des deutschen Steuerrechts und Handelsrechts.
- Koordination der Gründung von Unternehmen in Deutschland durch ausländische Privatleute und ausländischer Unternehmen in Zusammenarbeit mit Notaren.
- Die laufende Finanzbuchhaltung - inklusive Controlling Reports, betriebswirtschaftlicher Auswertungen, Summen-/Saldenlisten und Umsatzsteuer-Voranmeldung - den Jahresabschluss, sowie die Steuererklärungen erledigt die Steuerberaterin nach deutschem Recht für deutsche Betriebsstätten oder eigenständige Tochterunternehmen in Deutschland von im Ausland ansässigen Unternehmen oder Unternehmern. Bei zu berücksichtigenden Verrechnungspreisen müssen diese fremdüblich sein.
Kontakt
Eine Beratung ist auch über Skype möglich, Sie bezahlen dann über Paypal.
Bitte nehmen Sie zur Terminvereinbarung oder bei Rückfragen direkt mit der Steuerberaterin Kontakt auf: unser Kontaktformular.